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Rechtsprechung
   BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 358/89   

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BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 358/89 (https://dejure.org/1990,713)
BAG, Entscheidung vom 18.01.1990 - 2 AZR 358/89 (https://dejure.org/1990,713)
BAG, Entscheidung vom 18. Januar 1990 - 2 AZR 358/89 (https://dejure.org/1990,713)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kündigungsbefugnis eines Vereinsvertreters - Geltung der Vorschriften über die rechtsgeschäftlich erteilte Vollmacht für den besonderen Vereinsvertreter - Gesetzliche Vermutung der Erstreckung der Vertretungsmacht eines durch Vereinssatzung bestellten besonderen ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 30, 174; KSchG § 1
    Kündigungsbefugnis eines Vereinsvertreters

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 30, 174; KSchG § 1
    Kündigungsbefugnis eines Vereinsvertreters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 64, 50
  • NZA 1990, 520
  • NZA 1990, 552
  • BB 1990, 1130
  • BB 1990, 711
  • DB 1990, 1471
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 184/86

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 358/89
    Der Senat beschränkt sich dabei auf den Hinweis, daß in der Entscheidung der Beklagten, das frühere Forschungsvorhaben des Klägers nicht weiterzuführen, eine grundsätzlich bindende Unternehmerentscheidung liegen dürfte (vgl. BAGE 55, 262 = AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; siehe auch KR-Becker, 3. Aufl., § 1 KSchG Rz 294).
  • BAG, 22.05.1986 - 2 AZR 612/85

    Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl im Konzern

    Auszug aus BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 358/89
    Ferner wird zu berücksichtigen sein, ob eine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit für den Kläger bestand (vgl. BAGE 46, 191 = AP Nr. 21 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung und Urteil des Senats vom 22. Mai 1986 - 2 AZR 612/85 - AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Konzern).
  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 109/83

    Kündigungsschutz im Unternehmen bzw. Verwaltungszweig

    Auszug aus BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 358/89
    Ferner wird zu berücksichtigen sein, ob eine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit für den Kläger bestand (vgl. BAGE 46, 191 = AP Nr. 21 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung und Urteil des Senats vom 22. Mai 1986 - 2 AZR 612/85 - AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Konzern).
  • BAG, 30.05.1972 - 2 AZR 298/71

    Kündigungsbefugnis - Personalabteilungsleiter

    Auszug aus BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 358/89
    Es braucht deshalb nicht mehr geprüft zu werden, ob die Alternativbegründung des Landesarbeitsgerichts, § 174 Satz 2 BGB komme nicht zum Tragen, zutrifft, oder ob nicht im Falle einer grundsätzlichen Anwendung des § 174 BGB nach dessen Satz 2 richtigerweise davon auszugehen wäre, mit der Stellung als geschäftsführender Direktor der Beklagten sei angesichts der unstreitigen Umstände des vorliegenden Sachverhalts wie bei der Bestellung zum Prokuristen, Generalbevollmächtigten oder Personalabteilungsleiter die Kündigungsbefugnis verbunden, weil jede andere Auslegung des § 174 Satz 2 BGB den Erfordernissen des Arbeitslebens nicht gerecht werde (so BAGE 24, 273, 277 [BAG 30.05.1972 - 2 AZR 298/71] = AP Nr. 1 zu § 174 BGB, zu II 2 der Gründe, mit Anm. von Jacobs; siehe auch Senatsurteil vom 30. Mai 1978 - 2 AZR 633/76 - AP Nr. 2 zu § 174 BGB).
  • BAG, 30.05.1978 - 2 AZR 633/76

    Kündigung des Arbeitsverhältnisses - Bevollmächtigter des Arbeitgebers - Vorlage

    Auszug aus BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 358/89
    Es braucht deshalb nicht mehr geprüft zu werden, ob die Alternativbegründung des Landesarbeitsgerichts, § 174 Satz 2 BGB komme nicht zum Tragen, zutrifft, oder ob nicht im Falle einer grundsätzlichen Anwendung des § 174 BGB nach dessen Satz 2 richtigerweise davon auszugehen wäre, mit der Stellung als geschäftsführender Direktor der Beklagten sei angesichts der unstreitigen Umstände des vorliegenden Sachverhalts wie bei der Bestellung zum Prokuristen, Generalbevollmächtigten oder Personalabteilungsleiter die Kündigungsbefugnis verbunden, weil jede andere Auslegung des § 174 Satz 2 BGB den Erfordernissen des Arbeitslebens nicht gerecht werde (so BAGE 24, 273, 277 [BAG 30.05.1972 - 2 AZR 298/71] = AP Nr. 1 zu § 174 BGB, zu II 2 der Gründe, mit Anm. von Jacobs; siehe auch Senatsurteil vom 30. Mai 1978 - 2 AZR 633/76 - AP Nr. 2 zu § 174 BGB).
  • BAG, 29.06.1989 - 2 AZR 482/88

    Kündigung: Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst - Kündigungsvollmacht eines

    Auszug aus BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 358/89
    So hat auch der Senat (Urteil vom 29. Juni 1989 - 2 AZR 482/88 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt) unter Hinweis auf die Motive des BGB (unter II 2e cc der Gründe) ausgeführt, § 174 BGB solle den Erklärungsempfänger gerade vor der Ungewißheit schützen, ob das Rechtsgeschäft von einem wirklichen Bevollmächtigten ausgehe und der Vertretene dasselbe gegen sich gelten lassen müsse.
  • LAG Hessen, 21.10.1988 - 3 Sa 1386/86

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung; Rüge der fehlenden Vollmachtvorlage;

    Auszug aus BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 358/89
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 23. Januar 1989 - 15/3 Sa 1386/86 - aufgehoben.
  • RG, 12.10.1910 - III 60/10

    Ist die Vorschrift des § 174 BGB. auf den Fall eines vom Vormunde (Pfleger)

    Auszug aus BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 358/89
    Wie das Reichsgericht (RGZ 74, 263, 265) für den Fall des Vormunds ebenfalls entschieden hat, kommt eine entsprechende Anwendung des § 174 BGB nicht in Betracht, falls der Vormund bei einem einseitigen Rechtsgeschäft seine Bestallungsurkunde nicht vorlegt.
  • RG, 09.03.1938 - VI 212/37

    1. Ist eine Auskunft als solche ein Rechtsgeschäft? 2. Kann der Geschäftsherr,

    Auszug aus BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 358/89
    So hat auch schon das Reichsgericht (RGZ 157, 228, 234 f.) entschieden, die Auswirkung der Vorschrift über die Vertretungsmacht des besonderen Vereinsvertreters sei in § 31 BGB enthalten; es gehe um die Befugnisse dieses Vertreters nach außen hin, ohne daß es auf eine evtl. rechtsgeschäftliche Beschränkung seiner Vollmacht im Innenverhältnis - worauf hier das Landesarbeitsgericht zur Stützung seiner Ansicht zu Unrecht abstellt - ankomme.
  • BGH, 23.04.1964 - II ZR 180/63
    Auszug aus BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 358/89
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. Urteile vom 27. April 1962 - VersR 1964, 664 [BGH 23.04.1964 - II ZR 180/63] und vom 12. Juli 1977 - NJW 19.07.2259) ist deshalb § 30 BGB sogar auf solche Personen angewandt worden, denen ohne satzungsmäßige Bestellung aufgrund allgemeiner Betriebsregelung und Handhabung wesensmäßige Funktionen zur selbständigen, eigenverantwortlichen Erfüllung zugewiesen worden waren.
  • BAG, 20.09.2006 - 6 AZR 82/06

    Zurückweisung einer Kündigung wegen Nichtvorlage einer Vollmacht

    Für gesetzliche oder ihnen gleichzustellende Vertreter ist der Anwendungsbereich der Vorschrift nicht eröffnet (BAG 18. Januar 1990 - 2 AZR 358/89 - BAGE 64, 50; 10. Februar 2005 - 2 AZR 584/03 - AP BGB § 174 Nr. 18 = EzA BGB 2002 § 174 Nr. 3).

    ddd) Das Recht zur Zurückweisung besteht auch im Falle der organschaftlichen Vertretung grundsätzlich nicht (BAG 18. Januar 1990 - 2 AZR 358/89 - BAGE 64, 50; 10. Februar 2005 - 2 AZR 584/03 - AP BGB § 174 Nr. 18 = EzA BGB 2002 § 174 Nr. 3; BGH 9. November 2001 - LwZR 4/01 - AuR 2003, 115; Palandt/Heinrichs 65. Aufl. § 174 Rn. 4; MünchKommBGB/Schramm 4. Aufl. § 174 Rn. 10; Soergel/Leptien 13. Aufl. § 174 Rn. 8; Staudinger/Schilken 2004 § 174 Rn. 6).

  • BAG, 10.02.2005 - 2 AZR 584/03

    Anwendung von § 174 Satz 1 BGB bei Organhandeln

    Grundsätzlich besteht deshalb das Recht zur Zurückweisung gem. § 174 Satz 1 BGB auch im Falle der organschaftlichen Vertretung nicht (BGH 9. November 2001 - LwZR 4/01 - AuR 2003, 115; BAG 18. Januar 1990 - 2 AZR 258/89 - BAGE 64, 50, zu II 3 der Gründe; MünchKomm/Schramm BGB 4. Aufl. § 174 Rn. 10; Soergel/Leptien BGB 13. Aufl. § 174 Rn. 8; Staudinger/Schilken BGB 2004 § 174 Rn. 6; Wertenbruch DB 2003, 1099, 1100 f.).
  • BGH, 28.10.2002 - II ZR 353/00

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung des

    Gegenüber gesetzlichen Vertretern gilt § 174 BGB nicht (vgl. BAG, BB 1990, 1130; MünchKomm./Schramm, BGB 4. Aufl. § 174 Rdn. 10).
  • LAG Hessen, 18.07.2006 - 1 Sa 361/06

    Unanwendbarkeit des § 174 S 1 BGB mangels rechtsgeschäftlich erteilter Vollmacht

    § 174 S. 1 BGB ist auch auf eine Kündigungserklärung nicht anwendbar, die ein Vorgesetzter auf Grund der ihm durch eine satzungsemäß erlassene Geschäftsordnung eingeräumten Vertretungsmacht für eine Körperschaft des öffentlichen Rechts als Arbeitgeberin ausspricht (in Anschluss an BAG vom 18.01.1990 - 2 AZR 358/89 - AP Nr. 1 zu § 30 BGB).

    Das sind auch solche, denen durch oder aufgrund der Satzung die Vertretung bei allen Rechtsgeschäften übertragen ist, die der ihnen zugewiesene Rechtskreis gewöhnlich mit sich bringt, wie das Bundesarbeitsgericht hinsichtlich des besonderen satzungsmäßigen Vertreters eines privatrechtlichen, eingetragenen Vereins gem. § 30 BGB entschieden hat (BAG, Urteil vom 18. Januar 1990 - 2 AZR 358/89 - NZA 1990, 520, 521).

  • BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 380/00

    Außerordentliche Kündigung eines Schwerbehinderten und Kündigungserklärungsfrist

    Sie findet keine Anwendung auf die gesetzlichen oder ihnen gleichzustellenden Vertreter, wie den besonderen Vereinsvertreter iSv. § 30 BGB (Senat 18. Januar 1990 - 2 AZR 358/89 - AP BGB § 30 Nr. 1) und den nach § 86 BGB besonders bestellten Vertreter einer Stiftung.
  • LAG Hessen, 11.11.1991 - 16 Sa 745/91

    Kündigungsschutz für Schwerbehinderte

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BAG, 23.03.1993 - 1 ABR 65/92

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Änderung des Kreises der Nutzungsberechtigten

    Als solche sind sie organschaftliche Vertreter im Sinne des § 5 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG (Dietz/Richardi, aaO, § 5 Rz 100; Kraft, GK-BetrVG, aaO, § 5 Rz 43; so auch zur entsprechenden Vorschrift des § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG KR-Becker, 3. Aufl., § 14 KSchG Rz 12; zur entsprechenden Vorschrift des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, § 5 Rz 30; vgl. zur Stellung des besonderen Vereinsvertreters gem. § 30 BGB auch BAG Urteil vom 18. Januar 1990, BAGE 64, 50, 58 f. = AP Nr. 1 zu § 30 BGB, zu II 1 und 2 der Gründe).
  • BAG, 11.07.1991 - 2 AZR 633/90

    Nichtigkeit einer Personalratswahl - Kündigungsbefugnis des Vorsitzenden des

    Der besondere Vertreter ist ein zusätzliches Vereinsorgan, dessen Stellung auf satzungsmäßiger Grundlage beruht und dem bestimmte Aufgaben zur selbständigen, eigenverantwortlichen Erfüllung übertragen sind (vgl. Senatsurteil vom 18. Januar 1990 - 2 AZR 358/89 - AP Nr. 1 zu § 30 BGB, zu II 1 und 2 der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • LAG Hamm, 27.09.2005 - 19 Sa 1364/05

    Einvernehmlicher Wechsel der Mitgliedschaftsform in einem Arbeitgeberverband;

    Danach erstreckt sich die Vertretungsmacht eines durch eine Vereinssatzung bestellten besonderen Vertreters im Zweifel auf alle Rechtsgeschäfte, die der ihm zugewiesene Geschäftskreis gewöhnlich mit sich bringt (BAG, Urteil vom 18.01.1990 - 2 AZR 358/89, NZA 1990, 552).
  • LAG Niedersachsen, 28.04.2008 - 9 Sa 1325/07

    Befugnis eines einem Personalleiter übergeordneten Bereichsleiters zur Erklärung

    § 174 S. 1 BGB gilt sowohl seinem Wortlaut als auch seiner Stellung im BGB nach nur für den rechtsgeschäftlich bevollmächtigten Vertreter, jedoch nicht für einen Vertreter, dessen Vertretungsmacht nicht auf der Erteilung einer Vollmacht durch den Vertretenen, sondern auf gesetzlicher Grundlage beruht (BAG vom 18.1.1990 - 2 AZR 358/89, NZA 1990, 520 = EzA § 174 BGB Nr. 7 Rn. 35 = Ziff. II. 1 d. Gr.; BAG vom 10.02.2005 - 2 AZR 584/03 - AP Nr. 18 zu § 174 BGB = EzA § 174 BGB 2002 Nr. 3 Rn. 49).
  • LAG Hamm, 27.09.2005 - 19 Sa 936/05

    Einvernehmlicher Wechsel der Mitgliedschaftsform in einem Arbeitgeberverband;

  • LAG Hessen, 10.06.2021 - 13 Sa 1605/20

    Einzelfall einer wirksamen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Die Kenntnis

  • LAG Hamm, 06.09.1996 - 10 Sa 1032/95

    Betriebsübergang: Auslagerung von Buchhaltungsaufgaben

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.12.1995 - 1 (3) Sa 734/94

    Kündigung: Kündigung eines Profifußballers durch den "Manager" des Vereins -

  • LAG Baden-Württemberg, 17.10.2023 - 10 TaBVGa 2/23

    Vorläufiger Rechtsschutz - Feststellungsverfügung - Zulassung eines

  • LAG Berlin, 26.05.1997 - 9 TaBV 3/97

    Betriebsrat: Zustimmung bei Versetzung - Begriff der Versetzung

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.05.2007 - 1 Sa 374/06

    Zurückweisung einer Kündigung wegen nicht erfolgter Vorlage einer Vollmacht

  • BAG, 13.08.1992 - 2 AZR 131/92

    Auflösung eines Forschungsbereichs einer privaten Hochschule als unternehmerische

  • SG Köln, 26.05.2006 - S 26 KR 104/04

    Krankenversicherung

  • LAG Hessen, 25.03.1997 - 9 Sa 2097/96

    Kündigung durch den Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

  • LG Baden-Baden, 06.12.1991 - 1 O 314/91

    Abschluss einer Krankentagegeldversicherung

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Rechtsprechung
   LAG Hamm, 14.02.1990 - 3 Ta BV 141/89   

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https://dejure.org/1990,2839
LAG Hamm, 14.02.1990 - 3 Ta BV 141/89 (https://dejure.org/1990,2839)
LAG Hamm, Entscheidung vom 14.02.1990 - 3 Ta BV 141/89 (https://dejure.org/1990,2839)
LAG Hamm, Entscheidung vom 14. Februar 1990 - 3 Ta BV 141/89 (https://dejure.org/1990,2839)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de

    BetrVG §§ 111, 112, 112a; BGB § 728
    Betriebsrat: Schicksal eines gemeinsamen BR einer KG und einer GmbH bei Konkursverfahren über das Vermögen der GmbH

  • Der Betrieb

    § 22 BetrVG
    Sequestration eines an gemeinsamem Betrieb beteiligten Unternehmens: Restmandat des gemeinsamen Betriebsrats für Abschluß eines Sozialplans trotz Wegfalls der gemeinsamen Führungsvereinbarung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestellung eines Konkursverwalters; Sozialplan; Betriebsrat; Konkurs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1990, 1130
  • DB 1990, 2530
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 23.11.1988 - 7 AZR 121/88

    Anhörung des Betriebsrats nach Unternehmensaufspaltung

    Auszug aus LAG Hamm, 14.02.1990 - 3 TaBV 141/89
    Entgegen der Ansicht des Konkursverwalters lässt sich die Fallgestaltung auch nicht mit der Ausgliederung einer Betriebsabteilung, die von einem anderen rechtlich selbständigen Unternehmen übernommen wird, vergleichen, wo nach der Rechtsprechung des BAG (Urteil vom 23.11.1988 in BB 89, 1054 ff.) der Betriebsrat des abgebenden Betriebes nicht einmal mehr ein Restmandat für die abgegebene Betriebsabteilung hat.
  • LAG Hamm, 04.12.2003 - 4 Sa 1407/03

    Nachteilsausgleichsansprüche in der Insolvenz

    Betriebsverfassungsrechtlicher Verhandlungs- und Vertragspartner der betrieblichen Vertretungsorgane der Arbeitnehmer (Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat, Jugendvertretung usw.) wird der Insolvenzverwalter, da auch insoweit die Arbeitgeberfunktion übergeht ( LAG Hamm , Bes. v. 14.02.1990 - 3 TaBV 141/89, AiB 1991, 26 [ Bichlmeier ]).
  • LAG Hamm, 04.12.2003 - 4 Sa 1247/03

    Nachteilsausgleichsansprüche in der Insolvenz

    Betriebsverfassungsrechtlicher Verhandlungs- und Vertragspartner der betrieblichen Vertretungsorgane der Arbeitnehmer (Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat, Jugendvertretung usw.) wird der Insolvenzverwalter, da auch insoweit die Arbeitgeberfunktion übergeht ( LAG Hamm , Bes. v. 14.02.1990 - 3 TaBV 141/89, AiB 1991, 26 [ Bichlmeier ]).
  • LAG Hamm, 26.08.2004 - 4 Sa 1853/03

    Rang von Nachteilsausgleichsansprüchen bei Anzeige der Masseunzulänglichkeit in

    Betriebsverfassungsrechtlicher Verhandlungs- und Vertragspartner der betrieblichen Vertretungsorgane der Arbeitnehmer (Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat, Jugendvertretung usw.) wird der Insolvenzverwalter, da auch insoweit die Arbeitgeberfunktion übergeht ( LAG Hamm , Bes. v. 14.02.1990 - 3 TaBV 141/89, AiB 1991, 26 [ Bichlmeier ]).
  • BAG, 30.10.1991 - 7 ABR 28/90

    Betriebsrat: Schicksal eines gemeinsamen BR einer KG und einer GmbH bei

    Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 14. Februar 1990 - 3 TaBV 141/89 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Hamm, 26.08.2004 - 4 Sa 129/04

    1. Beschränkung der Berufung auf den Hilfsantrag 2. Nachteilsausgleich als

    Betriebsverfassungsrechtlicher Verhandlungs und Vertragspartner der betrieblichen Vertretungsorgane der Arbeitnehmer (Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat, Jugendvertretung usw.) wird der Insolvenzverwalter, da auch insoweit die Arbeitgeberfunktion übergeht (so zum Konkurs LAG Hamm , Bes. v. 14.02.1990 - 3 TaBV 141/89, AiB 1991, 26 [ Bichlmeier ]; so zur Insolvenz LAG Hamm , Urt. v. 26.08.2004 - 4 Sa 1853/03, EzA-SD 2004, Nr. 24 S. 14).
  • LAG Hamm, 26.08.2004 - 4 Sa 1822/03
    Betriebsverfassungsrechtlicher Verhandlungs- und Vertragspartner der betrieblichen Vertretungsorgane der Arbeitnehmer (Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat, Jugendvertretung usw.) wird der Insolvenzverwalter, da auch insoweit die Arbeitgeberfunktion übergeht (LAG Hamm, Bes. v. 14.02.1990 - 3 TaBV 141/89 , AiB 1991, 26 [Bichlmeier]).
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Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 07.03.1990 - 4 Sa 1455/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,3401
LAG Düsseldorf, 07.03.1990 - 4 Sa 1455/89 (https://dejure.org/1990,3401)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.03.1990 - 4 Sa 1455/89 (https://dejure.org/1990,3401)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. März 1990 - 4 Sa 1455/89 (https://dejure.org/1990,3401)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Der Betrieb

    § 37 Abs. 6 BetrVG
    Schulungsveranstaltung: Erforderlichkeit der vorsorglichen Information über die Einführung computerunterstützter Informationssysteme im Einzelhandel?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebsratsmitglied; Fünftägige Schulungsveranstaltung; Betriebliche Informationssysteme; Rationalisierungsmaßnahmen; Erforderlich; computergestütztes Erfassungssystem; Eigenart eines Betriebes; Computergestützte Technologien

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BetrVG § 37 Abs. 6 Satz 1
    Betriebsrat: Schulung - Erforderlichkeit - computergestützte Informationssysteme

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1990, 1130
  • DB 1990, 1243
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Schleswig-Holstein, 25.11.1993 - 4 TaBV 27/93

    Kostenerstattung für Schulungsmaßnahmen des Betriebsrates bei Einführung der

    Es geht hier nicht um eine Behandlung neuer Technologien von Anfang an mit Blick auf die betrieblichen Gegebenheiten (so LAG Düsseldorf im Urt. v. 07.03.1990 in RDV 1990, 264 ff.), sondern um eine ganz spezielle Informationstechnik, die zu kennen erst notwendig ist, wenn die Technik auch eingeführt und verwendet werden soll.

    Die von den Beschwerdeführern angezogene Entscheidung des LAG Düsseldorf (RDV 1990, 264 ff.) hat einen anderen Sachverhalt vor Augen.

  • LAG Hamm, 16.07.2010 - 10 Sa 291/10

    Unbegründete Vergütungsklage eines in den Wirtschaftsausschuss entsandten

    Ein derartiger betrieblicher oder betriebsratsbezogener Anlass kann etwa dann vorliegen, wenn einem Betriebsrat erstmals ein PC für die Erledigung der Betriebsratsaufgaben zur Verfügung gestellt wird oder wenn etwa ein neues System eingeführt werden soll (BAG 19.07.1995 - 7 ABR 49/94 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 110; LAG Düsseldorf 07.03.1990 - 4 Sa 1455/89 - BB 1990, 1130; LAG Schleswig-Holstein, 03.06.2003 - 4 TaBV 24/02 - ArbRB 03, 226; ArbG Würzburg, 04.02.1999 - 8 BV 19/98 W - AiB 1999, 524).
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